Vereinsgeschichte

In Kemnath besteht seit urdenklicher Zeit, jedenfalls aber nachgewiesen schon seit dem Jahre 1599 eine "Königliche privilegierte Schützengesellschaft". Über die Entstehung dieser Schützengesellschaft entnehmen wir aus der im Archiv der Stadt Kemnath aufbewahrten Chronik von Sigmund Ehrnthaller folgendes:

Die Bürger der Stadt Kemnath besitzen von uralten Zeiten her einen so genannten Schützen-Vorteil, welcher vom Staate der jeweiligen Schützengesellschaft verabreicht und durch das königl. Rentamt alljährlich gegen den vom königl. Landgericht bestätigten Nachweis, dass die Vorteilschiessen wirklich stattfanden, ausbezahlt wird.

Die Entstehung dieses Vorteils kann nicht mehr nachgewiesen werden, weil bei dem großen Brand im Jahre 1848 alle Papiere der Gesellschaft, welche sich in der Behausung des damaligen Schützenmeisters Zapf befanden, ein Raub der Flammen wurden.

Bei der Extradition des königl. Landgerichts an den dermaligen Herrn Landrichter Schwarz wurde der Bezug des Schützenvorteils beanstandet, und das königl. Landgericht veranlasst, die Schützengesellschaft mit Schreiben vom 1. Februar 1855 zum Nachweise über das Recht eines Bezuges aus der Staatskasse aufzufordern.

Über dieses konnte aus dem vorgenannten Grunde kein Nachweis mehr erbracht werden. Und es musste sich daher lediglich auf das Verjährungsrecht berufen werden, welches nach den rentamtlichen Rechnungen ebenso, wie durch die allgemeine Kunde leicht nachzuweisen war.

Infolge dieser Angaben wurde auch durch Entschließung der königl. Regierung der Oberpfalz, Kammer des Inneren vom 24. Febr. 1855 Nr. 16495 der Fortbestand des Schützenvorteils aus der Staatskasse mit jährlich 7 Gulden genehmigt, und dem Fortbestehen der Gesellschaft kein Hindernis in den Weg gelegt.

Die Jahresabrechnung von 1602, Ausgabe-Rubrik in der Kommune in welcher schon die Auszahlung des Vorteils "wie früher" eingetragen ist, beweist, dass die Gesellschaft eine uralte sei. Aus dem Vortrage in einem Ratsprotokoll vom 22. Sept. 1717 geht klar hervor, dass früher jeder junge Bürger gehalten war, drei Jahre die Schießstätte regelmäßig und unausgesetzt zu besuchen, widrigenfalls er sich einer festgesetzten Strafe zu unterwerfen hatte.

Die dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegte Klage des Schützenmeisters Johanes Lehner ging dahin, dass

anheuer verschiedene junge Leute,

thails nit mitgeschoßen, thaills

aber nit mit ausgeschossen,

worauf resolviert wurde:

dass alle Junge Burger 3 Jahre

Mitschießen und, sooft dieselben

in dieser Zeit ausbleiben, die

herkommenen Strafe bezahlen sollen.

 

Ebenso wurde am 10. Juli 1719 in Berücksichtigung

Zumahlen vorkomben, dass verschiedene Junge

Burger Ihre 3 Jahre uf der Schie0stätten nit

erstreckht, Ihnen aufgetragen, dass sie solche

Geherigermaßen erstreckhen oder so oft sie

ausbleiben all Zeit 15 kr. Strafe erlegen sollen.

 

Wahrscheinlich noch infolge dieses Beschlusses oder nach weiterer Bestimmung wegen des Strafmaßes wurde am 9. Dez. 1728 Wolf König der jüngere, Georg Adam Fertsch und Abraham Groß, sämtliche junge Bürger und Schützen wegen

undterlaßenen schießen zu 34 kr. Erlag in

die Schützen laden verurteilt.

 

Am 31. Dezember 1728 notifizirte eine Churfl. Wohllöbl. Rent-Camer Amberg,

wasgestalten vermmöge erfolgt gnädigsten Hof-

camerbefehls ins khünftige dergestalten verwilliget

worden, das ein stukh Wildtpreth statt des

schuezen fortls verreicht werden man solches Auch

ins künftig abfolgen lassen und von dem quanto

wiederumb decontizen sollte.

 

Ob die Verabreichung dieses Stückes Wildpret wirklich geschehen oder wie lange dieses Äquivalent in Anwendung stand, kann nirgend ersehen werden. Hinsichtlich des Ausbleibens der Schützen beim gewöhnlichen Auszuge wurde selbst noch im Jahre 1804

dem amtirenden Bürgermeister Pöllath zur Pflicht

gemacht, dass er den Schützenmeister Peter Zapf

in seinem Gesuch wegen künftigem Aufzieheh auf

die Schießstadt Sonntag über 8 Tag,wie gewöhnlich

unterstützen, und die Schützen, so sich weigern

wollen, an ihre Schuldigkeit erinnern solle.

 

Über den Platz worauf, die Gesellschaft ihre Schießen hält, hat sich ein Anstand erhoben, indem die Witwe Hollenstein jenen Grund, auf welchem die Sicherheitsmauer für den Zieler errichtet ist und jenen vor derselben, wo die Scheiben aufgesteckt werden und dahinter der aufgeführte Kugelfang steht, als ihr Eigentum ansprach. Um jedoch im Possessions-Recht zu verbleiben, hat der Stadtmagistrat den langgedienten Zieler Andreas Ott angewiesen, den Platz vor der Schussmauer aufzustecken und zwar derart, wie der Platz bisher von der Gemeinde benutzt wurde und es wurde eben deshalb auch der Flurwächter Zintl beauftragt, diesen Platz abzugrasen.

Die Kgl.-priv.Schützengesellschaft Kemnath hat aus Anlass von landwirtschaftlichen Festen auf der sog. Hirtwiese dahier wiederholt größere Schießen veranstaltet, so z.B. in den Jahren 1892 und 1894. Am 10. und 11.Sept. 1899 hielt die Schützengesellschaft zur Feier des 300 jährigen Bestehens ein Jubiläumsschießen ab, wobei den ersten Preis, bestehend aus einem Silbernen Kruge, gestiftet von S. Königlichen Hoheit, dem Prinzregenten, Herr Weyh von Kulmain erhielt.

Den 2. Preis, bestehend aus einer goldenen Uhr, eroberte sich ein Herr Frank aus Weiden, gestiftet von S. Königlichen Hoheit, dem Prinzen Ludwig.

Den 3. Preis, ein silberner Schützenbecher, gestiftet von S. Königlicher Hoheit des Prinzen Leopold, erhielt ein Herr Ehrenfried aus Amberg.

Nicht zum ersten Male haben sich bei größeren Schießen Mitglieder der hiesigen Schützengesellschaft wiederholt erste Preise geholt. Die Kgl.-priv.Schützengesellschaft hat aber auch stets patriotischen Sinn gegenüber Königshaus und Regierung an den Tag gelegt. Eben die bestandene und noch jetzt bestehende Schützengesellschaft war es, welche im Jahre 1848 mit ihren Mitgliedern dem sich gebildeten Freikorps zum Schutze des Staates angereiht hat. Das sich hier gebildete Freikorps war in ganz Bayern mit das erste.

Die Schützengesellschaft besaß früher auch eine Fahne, welche vermutlich bei dem Brand im Jahre 1848 verloren ging. Gerne wird man hören, dass die Schützengesellschaft Kemnath beabsichtigt, sich wiederum eine Fahne anzuschaffen in im Jahre 1932 ihr 333jähriges Bestehen festlich zu begehen. Zur Durchführung dieses Unternehmens bedarf es aber der Unterstützung Aller.